Schutzkonzept

Schutzkonzept der EFG Göppingen Burgweg

Grundsätzliches

Wir wollen gerne wieder Gottesdienste feiern und Gemeindeveranstaltungen durchführen. Bei unserem Wunsch nach Normalität sehen wir uns als Teil der Gesamtgesellschaft und nicht in einer Sonderrolle. Das bedeutet, dass wir die Notwendigkeiten zur Eindämmung des Virus anerkennen und unterstützen. Darum geht es in diesem Schutzkonzept, das uns vom BEFG zur Verfügung gestellt wurde und das wir auf unsere Gemeinde angepasst haben.

Selbstverständlich möchten wir uns an die behördlichen und gesetzlichen Vorgaben halten. Dem dienen auch die Regelungen in diesem Schutzkonzept, das die Situation berücksichtigt, dass wir nicht über eine große Kirche, sondern über ein verhältnismäßig kleines Gemeindehaus mit einer relativ hohen Zahl an Gottesdienstbesuchern verfügen.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für den Erlass und die Steuerung von Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus trägt die Gemeindeleitung. Sie behält sich vor, Besucher, die den Maßnahmen zuwiderhandeln, unverzüglich nach Hause zu schicken. Beauftragt für den Infektionsschutz ist Pastor Gerrit Hofius.

Maßnahmen

  • Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
  • Zum Einen, damit wir nicht Personen ausschließen, die sich dem Risiko der persönlichen Begegnung nicht aussetzen können oder wollen. Zum Anderen möchten wir zu aller erst denen die Möglichkeit eines Gottesdienstbesuches anbieten, die nicht an der Übertragung im Internet teilnehmen können. An dieser Stelle bitten wir euch um euer Verständnis.
  • Im Gottesdienstraum sind die Stühle so abgesperrt, dass ein Mindestabstand von 1,5 m nach links und rechts sowie nach vorne und hinten besteht. Familien, die im selben Haushalt leben, dürfen zusammensitzen. Sind alle nichtabgesperrten Plätze belegt, können keine weiteren Besucher in das Gebäude eingelassen werden.
  • Um sicherzustellen, dass der Besuch geordnet und zahlenmäßig verantwortlich verläuft, wird ein Anmeldesystem verwendet. Wer an der Veranstaltung teilnehmen möchte, muss sich bis spätestens 24 Stunden vor Beginn beim Veranstaltungsleiter anmelden. Besucher, die nicht über den nötigen Zugang zur Liveübertragung verfügen, werden bevorzugt.
  • Risikogruppen wird empfohlen, zu Hause zu bleiben. Personen mit Kindern, die nicht in der Lage sind, den Mindestabstand während der Veranstaltung einzuhalten, nehmen bitte nicht an unseren Veranstaltungen teil.
  • Auch bei der Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere der Flure und Treppen, ist auf eine Einhaltung des Mindestabstandes zu achten; erforderlichenfalls ist der entsprechende Bereich nur einzeln und mit Mundschutz zu betreten. Der Flur vor dem Gemeindesaal sollte vor der Veranstaltung nur zum Betreten und nach der Veranstaltung nur zum Verlassen des Saals genutzt werden.
  • Vor, während und nach der Veranstaltung wird es einen Verantwortlichen/Ordner geben, der euch darauf hinweist, wenn Regeln nicht eingehalten werden oder notfalls nicht angemeldete Personen abweist. Wir bitten euch, den Anweisungen des Ordners nachzukommen. Notfalls müssen wir Personen bei Zuwiderhandlungen bitten, unser Gebäude zu verlassen.
  • Das obere Stockwerk bleibt abgesperrt und ist nur einzeln zur Nutzung der Toilette zu betreten. Dazu wird es am Treppenaufgang ein Schild mit Besetzt/FREI aufgestellt. Gleichzeitig wird darum gebeten, davon so wenig wie möglich Gebrauch zu machen.
  • Zum Schutz der anderen Besucher wird empfohlen, eine Mund-Nase-Bedeckung oder einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Jeder sollte dazu eine eigene Schutzmaske mitbringen.
  • Es stehen Flüssigseife, Handtuchspender und Desinfektionsspender zur Verfügung; diese sind regelmäßig zu nutzen. Handdesinfektionsmittel wird am Eingang bereitgestellt. Besucher sollten sich vor Betreten des Gemeindehauses die Hände desinfizieren.
  • Der Putzdienst reinigt alle benutzten Räumlichkeiten; hierbei werden insbesondere Türklinken, Handläufe und Lichtschalter desinfiziert.
  • Auf regelmäßiges Lüften ist zu achten, da dies die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener Erreger reduziert.
  • Enge Räume im Gemeindehaus sind – wenn überhaupt nötig – nur einzeln zu betreten.
  • Der Kollektenkorb wird nicht herumgereicht, sondern lediglich am Ausgang bereitgestellt.
  • Es wird kein Musikteam geben. Musik wird nur durch einzelne Musikerinnen oder Musiker gemacht, oder aber über Audioeinspielungen wiedergegeben.
  • Gemeindegesang ist nur den Besuchern gestattet, die eine Mund-Nase-Bedeckung oder einen Mund-Nase-Schutz tragen.
  • Beim Abendmahl kommen ausschließlich Einzelkelche zur Anwendung. Das zuvor mit Handschuhen geschnittene Brot wird den Teilnehmenden mit einer Greifzange und vom Austeilenden mit getragenem Mundschutz in die Hand gegeben. Der Mindestabstand wird gewahrt.
  • Wortbeiträge (Zeugnisse, Gebete, etc.) der Besucher sind vom Sitzplatz aus zu machen.
  • Der Kindergottesdienst wird keinesfalls angeboten, bevor Kindergärten, Kitas und Schulen geöffnet sind. Momentan erscheint das Angebot eines Kindergottesdienstes aufgrund der Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen nicht praktikabel. Wenn wieder möglich, gelten für das Kinderprogramm die gleichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen wie für den Gottesdienst.
  • Gemeindecafé und Begegnungszeiten entfallen. Gemeinsame Mahlzeiten finden nicht statt.
  • Dem Wunsch nach Seelsorge wird nur unter den oben genannten Hygieneregeln nachgekommen.
  • Bei jeder Veranstaltung wird eine Teilnehmerliste (gegebenenfalls mit Adresse) geführt, die zum Nachvollziehen einer möglichen Infektionskette vier Wochen lang aufbewahrt wird.
  • Die Gemeinde informiert über die Hygienestandards und Maßnahmen durch Aushänge.

Die Beachtung der vorgenannten Maßnahmen ermöglicht es, dass der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden kann und es zu keinem Körperkontakt kommt.

Im Übrigen gilt: Niemals krank in die Gemeinde! Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) kommen nicht zu den Veranstaltungen bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht auf Infizierung mit dem Coronavirus ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind alle gefragt, ihre gesundheitliche Situation gewissenhaft zu prüfen, um andere nicht in Gefahr zu bringen.

Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Die betreffende Person wird zur ärztlichen Abklärung unverzüglich nach Hause geschickt.
  • Die Leitung der Gemeinde wird informiert.
  • Die Leitung der Gemeinde nimmt falls notwendig den Kontakt zum Gesundheitsamt vor Ort auf. Kontakt und Verantwortlicher für Veranstaltungen: Telefonnummer 07165 / 69 69 888 (notfalls eine kurze Nachricht hinterlassen, es wird zurück gerufen) Email: pastor@efggp.de Solltet ihr innerhalb von zwei Tagen keine Rückmeldung bekommen, bitte noch einmal nachfragen.